Veranstaltung: | Nachhaltige Baugruppe Berlin |
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Antragsteller*in: | AG Gesellschaftsvertrag |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.01.2017, 17:40 |
A7: § 5 Geschäftsführung und Vertretung
Antragstext
Die Geschäfte der Gesellschaft werden von einem Kernteam aus dem Kreis der
Gesellschafter/innen geführt (Geschäftsführer/innen). Die Mitglieder des
Kernteams werden von der Versammlung für die Dauer von in der Regel drei
Monate gewählt. Mitglied des ersten Kernteams nach Unterzeichnung dieses
Gesellschaftsvertrags sind die im Anhang 2 zu diesem Vertrag genannten
Personen.
Aufgaben des Kernteams sind u.a. die Erarbeitung eines Projektplans und
die Vorbereitung und Leitung der monatlichen Versammlungen. Eine Haftung
des Kernteams gegenüber der Gesellschaft ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
Das Kernteam vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis. Es ist
insbesondere dazu berechtigt, mit externen Berater/innen
(Projektentwickler/innen) Verträge zu schließen, die zur Realisierung des
Gesellschaftszwecks dienlich sind. Im Innenverhältnis ist die Zustimmung
der Gesellschafter/innen nach Maßgabe des § 4 zu allen Vertragsabschlüssen
mit Dritten erforderlich.
Mitglieder des Kernteams können jederzeit durch Beschluss der Gesellschaft
abgewählt werden. Sie können ihr Amt jederzeit, jedoch nicht zur Unzeit
durch schriftliche Erklärung gegenüber allen Gesellschafter/innen
niederlegen.
Die Mitglieder des Kernteams erhalten eine Aufwandsentschädigung von 25
EUR/Std. Über die aufgewendete Arbeitszeit führen die Mitglieder des
Kernteams Buch.
Kommentare
Julia Propp:
Simon H. :