Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung: | Nachhaltige Baugruppe Berlin |
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Antragsteller*in: | AG Gesellschaftsvertrag |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.01.2017, 17:40 |
Veranstaltung: | Nachhaltige Baugruppe Berlin |
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Antragsteller*in: | AG Gesellschaftsvertrag |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.01.2017, 17:40 |
Ein Eintritt nach Beginn der Gesellschaft ist möglich, sofern der/die Neu-
Gesellschafter/in der Baugruppen-Charta zustimmt. Über die Neuaufnahme
entscheiden die Gesellschafter/innen durch einen Aufnahmebeschluss nach Maßgabe
des § 4. Der Aufnahmebeschluss bedarf der Schriftform und ist an diesen Vertrag
anzuheften. Bereits getroffene Beschlüsse werden durch den/die Neu-
Gesellschafter/in anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag sowie eventuell beschlossene
Nachschüsse sind ab dem Monat des Beitritts in die Gesellschaftzu entrichten.
Sie sind spätestens zwei Wochen nach Fassung des Aufnahmebeschlusses zu zahlen.
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