Veranstaltung: | Nachhaltige Baugruppe Berlin |
---|---|
Antragsteller*in: | AG Gesellschaftsvertrag |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.01.2017, 17:41 |
A9: § 7 Austritt und Ausschluss eines Gesellschafters
Antragstext
Ein Ausscheiden aus der Gesellschaft erfolgt durch Austritt, Tod oder
Ausschluss. Die Gesellschaft besteht zwischen den verbleibenden
Gesellschafter/innen fort.
Ein Austritt aus der Gesellschaft ist jederzeit zum Ende eines Monats
möglich. Er sollte gegenüber dem Kernteam schriftlich erklärt werden.
Die Gesellschafter/innen können den Ausschluss einzelner
Gesellschafter/innen beschließen, sofern diese/r seine/ihre
Gesellschafter/innenpflichten gröblich verletzt und dadurch die Erreichung
des Zwecks der Gesellschaft erschwert oder gefährdet. Wer mit drei
Monatsbeiträgen in Rückstand ist, gilt automatisch als aus der
Gesellschaft ausgeschlossen. Der/die ausscheidende Gesellschafter/in
verzichtet auf eine Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens.
Zustimmung
- georg.koessler@gmail.com
Kommentare